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Drei Frauen im Gespräch

Pflegebegutachtung

Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit

Unsere Selbstständigkeit ist uns zurecht ein hohes Gut. Und es ist ein Wendepunkt, wenn man plötzlich Hilfe braucht, um den eigenen Alltag zu bewältigen. Das betrifft Versicherte genauso wie ihre Angehörigen. Durch die Leistungen der Pflegeversicherung können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine Unterstützung in ihrem täglichen Leben erhalten.

Einführungstext Pflegebegutachtung

Sie erhalten von uns einen Termin zur Pflegebegutachtung, wenn Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt haben. Diesen Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse bzw. bei der Pflegekasse der Person, für die Sie stellvertretend Leistungen beantragen möchten. Ihre Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse eingerichtet. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst, ein Gutachten zu erstellen. Durch die Begutachtung wird geklärt, inwieweit Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Ihr Kontakt für Termine und mehr

Bei Fragen zu Ihrem Termin oder wenn sie diesen absagen wollen, wenden Sie sich einfach per untenstehenden Kontaktformular an uns. Alternativ können Sie auch montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter unserer Service-Nummer 0251 6930-8000 anrufen.

Häufig gestellte Fragen direkt beantwortet