Außerklinische Intensivpflege
Bessere Versorgung für Versicherte, die auf eine Außerklinische Intensivpflege angewiesen sind
Außerklinische Intensivpflege ist ein komplexes, individuell abzustimmendes Leistungsangebot. Es richtet sich an Patientinnen und Patienten, bei denen täglich ein Risiko für lebensbedrohliche gesundheitliche Krisen besteht und die darum einen besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege haben.
Pflegefachkräfte überwachen beispielsweise die Atem- und Herz-Kreislauf-Funktionen, bedienen ein Beatmungsgerät und setzen Inhalations- und Absauggeräte ein. Die außerklinische Intensivpflege stellt damit die Vitalfunktionen der Patientinnen und Patienten sicher, soll erkrankungsbedingte Beeinträchtigungen und Symptome möglichst verbessern, lebensbedrohliche Komplikationen vermeiden und frühzeitig erkennen, wenn sich der Gesundheitszustand der Betroffenen verändert.
Mit dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) wurden den Krankenkassen und dem Medizinischen Dienst neue, konkrete Aufgaben zugewiesen. Diese beinhalten u.a. jährliche persönliche Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst am Ort der Leistungserbringung (Hausbesuch). Dabei ist neben der eigentlichen Indikation auch zu beurteilen, ob die medizinische und pflegerische Versorgung am gewünschten Leistungsort sichergestellt ist, da Versorgungslücken zu schweren sowie lebensbedrohlichen Konsequenzen bei den betroffenen Menschen führen können. Bei beatmeten oder trachealkanülierten Menschen ist zudem zu beurteilen, ob aktuell oder perspektivisch die Möglichkeit für eine Beatmungsentwöhnung oder Dekanülierung besteht.
Zur Begutachtung dieser hochkomplexen Fragen steht im Medizinischen Dienst Westfalen-Lippe ein besonders qualifiziertes und geschultes Team aus u.a. Intensivpflegefachkräften und Fachärztinnen und Fachärzten (wie z.B. der Neurologie, Anästhesiologie, Pneumologie, Pädiatrie) zur Verfügung.
Die Begutachtung und Beratung der häufig schwer betroffenen intensivpflegerisch zu versorgenden Menschen und ihrer Angehörigen wird wohnortnah, aufgrund gesetzlicher Vorgaben in der Regel als Hausbesuch, durchgeführt.