Transparenz und Qualität
Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) von 2015 wurde der Grundstein für die Qualitätskontrollen des Medizinischen Dienstes gelegt.
Gemäß §275a SGB V sollen die Medizinische Dienste Kontrollen zur Einhaltung von Qualitätsanforderungen, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) festlegt, in nach §108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern durchführen. Mit der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 137 Absatz 3 SGB V zu Kontrollen des Medizinischen Dienstes nach § 275a SGB V (MD-QK-RL) sind die Einzelheiten zur Durchführung der Kontrollen geregelt. Die Richtlinie und Anlagen befinden
sich unter dem Link: https://www.g-ba.de/richtlinien/102/ (externer Link)