Sozialmedizinische Expertengruppen (SEG)
Die SEG sind organisatorisch bei einem federführenden Medizinischen Dienst angesiedelt. Ihre Leiterin bzw. ihr Leiter steht ausschließlich für die Bearbeitung der SEG-Aufgaben zur Verfügung.
Der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe ist zuständig für die SEG 6 "Arzneimittelversorgung" und die SEG 2 "Pflege/Hilfebedarf" - letztere zusammen mit dem Medizinische Dienst Bayern. Unterstützt werden die SEG-Leitungen von einem festgelegten Pool sozialmedizinischer Expertinnen und Experten aus allen Medizinischen Diensten.
Inhaltlich decken die sechs SEG die zentralen Beratungs- und Begutachtungsfelder der Medizinischen Dienste ab. Zu ihren wesentlichen Aufgaben gehört es, eine bundesweit einheitliche Begutachtung herzustellen bzw. zu sichern. Der Medizinische Dienst Bund greift ebenfalls auf den Sachverstand der SEG zurück.
Folgende Expertengruppen hat die Gemeinschaft der Medizinischen Dienst eingerichtet:
- SEG 1 "Leistungsbeurteilung / Teilhabe"
- SEG 2 "Pflege / Hilfebedarf"
- SEG 4 "Vergütung und Abrechnung"
- SEG 5 "Hilfsmittel und Medizinprodukte"
- SEG 6 "Arzneimittelversorgung"
- SEG 7 "Methoden- und Produktbewertungen"