Außerklinische Intensivpflege
Neue Herausforderung für den Medizinischen Dienst in der Begutachtung zur Außerklinischen Intensivpflege (AKI)
Mit dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) wurden den Krankenkassen und dem Medizinischen Dienst neue, konkrete Aufgaben u.a. im Bereich der Außerklinischen Intensivpflege zugewiesen.
Bisher erfolgte die Begutachtung zur „speziellen Krankenbeobachtung“ nach der HKP-RL (Ziffer 24), und das überwiegend aktenlagig. Jetzt neu sind in diesen Fällen u.a. jährliche persönliche Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst am Ort der Leistungserbringung (Hausbesuch) erforderlich. Dabei ist neben der eigentlichen Indikation auch zu beurteilen, ob die medizinische und pflegerische Versorgung am gewünschten Leistungsort sichergestellt ist, da Versorgungslücken zu schweren sowie lebensbedrohlichen Konsequenzen bei den betroffenen Menschen führen können. Bei beatmeten oder trachealkanülierten Menschen ist zudem zu beurteilen, ob aktuell oder perspektivisch die Möglichkeit für eine Beatmungsentwöhnung oder Dekanülierung besteht.
Zur Begutachtung dieser hochkomplexen Fragen steht im Medizinischen Dienst Westfalen-Lippe ein besonders qualifiziertes und geschultes Team aus u.a. Intensivpflegefachkräften und Fachärztinnen und Fachärzten (z.B. der Neurologie, Anästhesiologie, Pneumologie, Pädiatrie) zur Verfügung.
Die Begutachtung der häufig schwer betroffenen intensivpflegerisch zu versorgenden Menschen und die Beratung ihrer Angehörigen wird wohnortnah, aufgrund gesetzlicher Vorgaben in der Regel als Hausbesuch, durchgeführt.
Ab dem 01.01.2023 sind Verordnungen nach der AKI RL (Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie) des G-BA möglich.
Bis zum 30.10.2023 sind übergangsweise alternativ auch noch Verordnungen nach der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) Ziffer 24 („spezielle Krankenbeobachtung“) zulässig.
Die Auftragssteuerung mit primärer Sichtung der Unterlagen erfolgt sowohl für die neuen Fälle nach AKI-RL als auch für die Übergangsfälle nach der HKP-RL („spezielle Krankenbeobachtung“) zentral in Münster.
Solange eine direkte elektronische Steuerung (eDA) dieser Fälle noch nicht möglich ist, werden die Aufträge der Krankenkassen weiterhin nach Postleitzahl an den für den Wohnort des Versicherten zuständigen Medizinischen Dienst gerichtet und von dort nach Münster weitergeleitet.