Antrag auf Begutachtung der Einhaltung von OPS-Strukturmerkmalen gemäß § 275d Abs. 1 Satz 1 SGB V
Seit dem MDK-Reformgesetz vom 14.12.2019 haben die Krankenhäuser die Einhaltung von Strukturmerkmalen nach § 275d Absatz 1 SGB V durch den Medizinischen Dienst begutachten zu lassen, bevor sie die entsprechenden Leistungen mit den Kostenträgern vereinbaren und abrechnen dürfen. Die Richtlinie gemäß § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V“, regelt die näheren Einzelheiten des Verfahrens.
Anträge 2024 für 2025: BMG-Genehmigung liegt vor
Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 6. Februar 2024 die aktualisierte Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL)“ Version 2024 zur Beantragung von OPS-Strukturprüfungen genehmigt.
Die entsprechend angepasste Richtlinie Version 2024 mit allen Anlagen steht hier als Download zur Verfügung (Link zum Download der Richtlinie).
Die Unterlagen für die Antragstellung sind im Downlodbereich hier auf der rechten Seite zu finden.
Um die volle Funktionalität der PDF-Formulare nutzen zu können, laden Sie das Formular zunächst herunter und öffnen Sie diese dann im kostenlosen Acrobat Reader.
Erstmals abrechnungsrelevante OPS-Kodes
Anträge für Strukturprüfungen von OPS-Kodes der Anlage 2b können erst gestellt werden, wenn OPS-Kodes der Anlage 2b im Fallpauschalenkatalog 2024 vergütungsrelevant werden. Die Antragsunterlagen für eine Strukturprüfung von OPS-Kodes der Anlage 2b (Antragsformular der Anlage 1b und Selbstauskunftsbögen der Anlage 5b) werden auf dieser Seite veröffentlicht, wenn ein OPS-Kode der Anlage 2b vergütungsrelevant wird.
Hinweise zur Antragsstellung
Die Beantragung einer Strukturprüfung nach §275d SGB V erfolgt beim Medizinischen Dienst Westfalen-Lippe webbasiert. Für das elektronische Antragsverfahren sind grundsätzlich zwei Schritte vorgesehen.
- Registrierung
- Antragsstellung
1. Registrierung
Zur Beantragung einer Prüfung stellen wir Ihnen eine Plattform zur Verfügung, auf der Sie sicher, bequem und gebührenfrei Ihre Anträge stellen und nachverfolgen können.
Voraussetzung ist, dass sich ein Krankenhaus (je IK-Nummer) vor der erstmaligen Beantragung einer Strukturprüfung beim Medizinischen Dienst Westfalen-Lippe registrieren lässt. Hier ist der Link zum Antragsformular für die Registrierung. Wenn Ihr Antrag auf Registrierung bei uns vorliegt, erhalten Sie postalisch einen Passwortbrief, der neben der Angabe des entsprechenden Links auch Ihre Zugangsdaten zu der Plattform enthält.
Senden Sie das Formular an:
E-Mail: strops(at)md-wl.de
oder
per Post an:
Medizinischer Dienst Westfalen-Lippe
- Strukturprüfung -
Postfach 5320
48029 Münster
2. Antragsstellung
Es gibt insgesamt 54 Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS), für die eine Strukturprüfung beantragt werden kann. Wenn Ihr Krankenhaus eine Strukturprüfung für einen oder mehrere OPS-Kodes veranlassen möchte, müssen Sie einen Antrag beim Medizinischen Dienst stellen. Zu jedem OPS-Kode, für den der Antrag gestellt wird, müssen Sie einen Selbstauskunftsbogen ausfüllen und Nachweise und Unterlagen bereitstellen.
Für jeden Antrag ist die korrekte Antragsart auszuwählen. Folgende Antragsarten stehen zur Auswahl:
- Antrag zur turnusgemäßen Prüfung,
- Antrag zur Wiederholungsprüfung nach Mitteilung der Nichteinhaltung von Strukturmerkmalen,
- Antrag bei erstmaliger oder erneuter Leistungserbringung,
- Antrag bei erstmaliger Abrechnungsrelevanz von OPS-Kodes (frühestens Oktober 2024)
Die Anträge werden in Westfalen-Lippe webbasiert gestellt.
Hier der Link zur Plattform: https://strops.md-wl.de/ismed/frontend-sp-kh.nsf
- Die Beantragung erfolgt je Standort des Krankenhauses, ggf. je Station/Einheit
- Für jede Antragsart ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Je Antragsart sind alle zu prüfenden OPS-Kodes (Sammelantrag) anzugeben. Ausnahme siehe speziell gekennzeichnete OPS-Kodes, gemäß Anlage 2 zur StrOPS-Richtlinie.
- Für speziell gekennzeichnete OPS-Kodes sind alle Stationen bzw. Einheiten anzugeben. Cave: Je Station/Einheit kann nur ein Antrag gestellt werden (Einzelantrag).
Ab sofort besteht die Möglichkeit über unser webbasiertes Antragsformular die Anzeige nach § 275d Abs. 1a Satz 2 SGB V zu übermitteln.
Hierzu wählen Sie die Antragsart „Anzeige nach § 275d Absatz 1a Satz 2 SGB V“. Bitte beachten Sie entsprechende Pflichtfelder, wie z. B. die Angabe der Station bei stationsbezogenen OPS.
Nach Eingang der Anzeige erhalten Sie eine Eingangsbestätigung der Anzeige.
Hier der Link zur Plattform: https://strops.md-wl.de/ismed/frontend-sp-kh.nsf
Wichtiger Hinweis
Sofern Sie einen Antrag bei erstmaliger oder erneuter Leistungserbringung (4.1.3) stellen, beachten Sie bitte die geänderte Gültigkeit der Bescheinigung. Diese beginnt mit dem Datum des Bescheiderlasses. Eine rückwirkende Ausstellung der Bescheinigung ist nach der StrOPS-RL 2024 nicht mehr möglich. Dies bedeutet, dass Ihr Haus Leistungen bis zum Abschluss einer Strukturprüfung nicht abrechnen kann, wenn Sie keine den Vorgaben des § 275d Abs. 1a SGB V entsprechende Anzeige vorgenommen haben.