Begutachtung der Einhaltung von OPS-Strukturmerkmalen
Seit dem MDK-Reformgesetz vom 14.12.2019 haben die Krankenhäuser die Einhaltung von Strukturmerkmalen nach § 275d Absatz 1 SGB V (seit Inkraftreten KHVVG § 275a SGB V) durch den Medizinischen Dienst begutachten zu lassen, bevor sie die entsprechenden Leistungen mit den Kostenträgern vereinbaren und abrechnen dürfen. Die Richtlinie gemäß § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V“ (seit Inkraftreten KHVVG § 275a SGB V), regelt die näheren Einzelheiten des Verfahrens.
Anträge 2025 für 2026: BMG-Genehmigung liegt vor
Der Medizinische Dienst Bund hat die aktualisierte Richtlinie „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL)“ zur Beantragung von OPS-Strukturprüfungen in der Version für das Jahr 2025 veröffentlicht. Sie tritt am 16. Januar 2025 in Kraft. Sie überbrückt den Zeitraum bis zum Inkrafttreten der Richtlinie für die Prüfung von Leistungsgruppen und OPS-Strukturmerkmalen (LOPS-RL) auf Basis des Ende 2024 verabschiedeten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG). Die Richtlinie mit allen Anlagen steht hier als Download zur Verfügung.
Die Unterlagen für die Anträge zur Strukturprüfung für das Jahr 2026 finden die Krankenhäuser bei dem für sie zuständigen Medizinischen Dienst über die gemeinsame Internetseite www.medizinischerdienst.de.
Die StrOPS-RL 2025 ist eine Übergangslösung. Am 12. Dezember 2024 ist das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) in Kraft getreten. Es sieht vor, dass der Medizinische Dienst in Zukunft OPS-Strukturmerkmale sowie Leistungsgruppen prüft und diese Prüfungen miteinander verzahnt und aufwandsarm ausgestaltet. Diese Änderungen aus dem KHVVG werden erst wirksam, wenn der Medizinische Dienst Bund eine entsprechende Richtlinie erlassen hat. Dafür hat der Gesetzgeber eine Frist bis 12. Juni 2025 vorgesehen. Deshalb sind die Änderungen aus dem KHVVG in der StrOPS-Richtlinie 2025 nicht berücksichtigt. In der späteren sogenannten LOPS-Richtlinie werden die im KHVVG vorgesehenen Leistungsgruppenprüfungen sowie die Änderungen zum Prüfverfahren der OPS-Strukturprüfungen vollständig berücksichtigt und umgesetzt. Das betrifft unter anderem die verbindliche Verwendung von Nachweisen und die Digitalisierung des Verfahrens. Die neuen Regelungen für die OPS-Strukturprüfungen werden ab dem zweiten Halbjahr 2025 anwendbar sein.
Insoweit richtet sich die StrOPS-Richtlinie 2025 insbesondere an Krankenhäuser, für die ohnehin keine Leistungsgruppenprüfungen vorgesehen sind. Diesen Krankenhäusern bietet die Übergangsrichtlinie die Möglichkeit, frühzeitig eine Strukturprüfung nach dem gewohnten Verfahren beantragen zu können. Dies kann sich vor allem für Krankenhäuser oder Krankenhausstandorte anbieten, die Strukturprüfungen für psychiatrische OPS-Kodes beantragen wollen.
Um eine aufwandsarme Prüfung zu gewährleisten, möchten wir mit Ihnen als Krankenhäuser in Kontakt bleiben und bieten eine Informationsveranstaltung für Krankenhäuser am 18.02.2025 von 13-15 Uhr als Videokonferenz an. Krankenhäuser in Westfalen-Lippe werden vom Fachreferat Krankenhaus des Medizinischen Dienstes eine Einladung erhalten.
Erstmals abrechnungsrelevante OPS-Kodes
Anträge für Strukturprüfungen von OPS-Kodes der Anlage 2b können erst gestellt werden, wenn OPS-Kodes der Anlage 2b im Fallpauschalenkatalog 2026 vergütungsrelevant werden. Sobald dies erkennbar ist – frühestens ab Oktober 2025 – werden die Antragsunterlagen für eine Strukturprüfung von OPS der Anlage 2b auf dieser Seite veröffentlicht (Antragsformular der Anlage 1b und Selbstauskunftsbögen der Anlage 5b).
Hinweise zur Antragsstellung
Die Beantragung einer Strukturprüfung nach §275d SGB V (seit Inkraftreten KHVVG § 275a SGB V) erfolgt beim Medizinischen Dienst Westfalen-Lippe webbasiert. Für das elektronische Antragsverfahren sind grundsätzlich zwei Schritte vorgesehen.
- Registrierung
- Antragsstellung
1. Registrierung
Zur Beantragung einer Prüfung stellen wir Ihnen eine Plattform zur Verfügung, auf der Sie sicher, bequem und gebührenfrei Ihre Anträge stellen und nachverfolgen können.
Voraussetzung ist, dass sich ein Krankenhaus (je IK-Nummer) vor der erstmaligen Beantragung einer Strukturprüfung beim Medizinischen Dienst Westfalen-Lippe registrieren lässt. Hier ist der Link zum Antragsformular für die Registrierung. Wenn Ihr Antrag auf Registrierung bei uns vorliegt, erhalten Sie postalisch einen Passwortbrief, der neben der Angabe des entsprechenden Links auch Ihre Zugangsdaten zu der Plattform enthält.
Senden Sie das Formular an:
E-Mail: strops(at)md-wl.de
oder
per Post an:
Medizinischer Dienst Westfalen-Lippe
- Strukturprüfung -
Postfach 5320
48029 Münster
2. Antragsstellung
Es gibt insgesamt 54 Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS), für die eine Strukturprüfung beantragt werden kann. Wenn Ihr Krankenhaus eine Strukturprüfung für einen oder mehrere OPS-Kodes veranlassen möchte, müssen Sie einen Antrag beim Medizinischen Dienst stellen. Zu jedem OPS-Kode, für den der Antrag gestellt wird, müssen Sie einen Selbstauskunftsbogen ausfüllen und Nachweise und Unterlagen bereitstellen.
Für jeden Antrag ist die korrekte Antragsart auszuwählen. Folgende Antragsarten stehen zur Auswahl:
- Antrag zur turnusgemäßen Prüfung,
- Antrag zur Wiederholungsprüfung nach Mitteilung der Nichteinhaltung von Strukturmerkmalen,
- Antrag bei erstmaliger oder erneuter Leistungserbringung,
- Antrag bei erstmaliger Abrechnungsrelevanz von OPS-Kodes (frühestens Oktober 2025)
Die Anträge werden in Westfalen-Lippe webbasiert gestellt.
Hier der Link zur Plattform: https://strops.md-wl.de/ismed/frontend-sp-kh.nsf
- Die Beantragung erfolgt je Standort des Krankenhauses, ggf. je Station/Einheit
- Für jede Antragsart ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Je Antragsart sind alle zu prüfenden OPS-Kodes (Sammelantrag) anzugeben. Ausnahme siehe speziell gekennzeichnete OPS-Kodes, gemäß Anlage 2 zur StrOPS-Richtlinie.
- Für speziell gekennzeichnete OPS-Kodes sind alle Stationen bzw. Einheiten anzugeben. Cave: Je Station/Einheit kann nur ein Antrag gestellt werden (Einzelantrag).
Ab sofort besteht die Möglichkeit über unser webbasiertes Antragsformular die Anzeige nach § 275a Abs. 7 Satz 2 SGB V zu übermitteln.
Hierzu wählen Sie die Antragsart „Anzeige nach § 275a Abs. 7 Satz 2 SGB V“. Bitte beachten Sie entsprechende Pflichtfelder, wie z. B. die Angabe der Station bei stationsbezogenen OPS.
Nach Eingang der Anzeige erhalten Sie eine Eingangsbestätigung der Anzeige.
Hier der Link zur Plattform: https://strops.md-wl.de/ismed/frontend-sp-kh.nsf
Wichtiger Hinweis
Sofern Sie einen Antrag bei erstmaliger oder erneuter Leistungserbringung (4.1.3) stellen, beachten Sie bitte die geänderte Gültigkeit der Bescheinigung. Diese beginnt mit dem Datum des Bescheiderlasses. Eine rückwirkende Ausstellung der Bescheinigung ist nach der StrOPS-RL 2025 nicht mehr möglich. Dies bedeutet, dass Ihr Haus Leistungen bis zum Abschluss einer Strukturprüfung nicht abrechnen kann, wenn Sie keine den Vorgaben des § 275d Abs. 1a SGB V (seit Inkrafttreten KHVVG § 275a SGB V) entsprechende Anzeige vorgenommen haben.