In allen grundsätzlichen und über den Einzelfall hinausgehenden Fragen führt der Medizinische Dienst eine sachbezogene sozialmedizinische Beratung durch. Die Kranken- und Pflegekassen(-verbände) in Westfalen-Lippe wenden sich bezüglich der klassischen Begutachtungsfelder wie zum Beispiel Arzneimittel und Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, Hilfsmittel oder stationäre Versorgung häufig direkt an die in Westfalen-Lippe eingerichteten Fachreferate.
In Zweifelsfällen oder bei Themen außerhalb der bestehenden Fachreferate können Aufträge oder Anfragen an den Bereich Medizinische Grundsatzangelegenheiten gerichtet werden. Dies sind Fragen zu:
- Leistungen der Prävention gemäß § 20 SGB V
- ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation gemäß § 43 SGB V (Patientinnen- und Patientenenschulungsprogramme)
- Frühförderung von Kindern nach § 30 SGB IX
- integrierter Versorgung (IV-Verträge)
- Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Versorgung
Nach schriftlichem Auftrag (siehe Kontaktdaten im Kasten rechts) nehmen wir ggf. Kontakt auf, um einzelne Aspekte des Auftrages zu klären oder zu konkretisieren.