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plastisch chirurgischer bereich

Plastisch-chirurgischer Bereich

Plastisch-chirurgische Fragestellungen

Die Begutachtung von Anträgen, die eine Veränderung der Körperform zur Folge haben, leiten sich aus dem §275 Abs. 1 SGB V ab. Die zentrale gutachterliche Fragestellung ist dabei, in wie weit krankheitswertige Beschwerden vorliegen und deren konservative Behandlungsalternativen ausgeschöpft wurden.

Begutachtungsaufträge zu plastisch-chirurgischen Eingriffen beziehen sich auf die Gebiete Augenheilkunde, HNO, Adipositaschirurgie/ (postbariatrische) Straffungsoperationen und Senologie.

Die Begutachtung plastisch-chirurgischer Fragestellungen erfolgt im Medizinischen Dienst Westfalen-Lippe durch qualifizierte und regelmäßig fortgebildete Schwerpunktgutacherinnen und Schwerpunktgutachter.

In Abhängigkeit von der konkreten Fragestellung und der jeweiligen Komplexität des Einzelfalls werden die Aufträge sowohl nach Aktenlage, als auch nach persönlicher Einladung der Versicherten und körperlicher Untersuchung bearbeitet.

Die Checklisten zur Sachermittlung geben einen detaillierten Überblick über die für eine strukturierte, fallabschließende Begutachtung erforderlichen Unterlagen in den unterschiedlichen Begutachtungsfeldern.

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