Beratung und Begutachtung im Auftrag der Solidargemeinschaft
Wer sachgerechte Entscheidungen treffen will, braucht den Rat von Expertinnen und Experten. Der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe stellt der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung das benötigte medizinische Wissen zur Verfügung. Wir beraten die gesetzlichen Kassen in allen Fragen von sozialmedizinischer Relevanz.
Da sich die Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung seit ihrer Gründung vor mehr als 100 Jahren permanent verändert und ausgeweitet haben, ist aktuelles sozialmedizinisches Wissen wichtiger als je zuvor. Heute gestalten die Krankenkassen das Gesundheitswesen wieder aktiv mit und tragen gemeinsam mit den anderen Akteuren im Gesundheitssystem die Verantwortung für eine vollwertige medizinische Versorgung im Krankheitsfall. Sie soll dem medizinisch-technischen Fortschritt entsprechen und gleichzeitig wirtschaftlich vertretbar sein.
An der Seite der gesetzlichen Krankenversicherung wirken wir als interessenunabhängiger sozialmedizinischer Begutachtungs- und Beratungsdienst an der Gestaltung des Gesundheitswesens mit. Die sozialmedizinische Kompetenz des Medizinischen Dienstes wird seit Einführung der Pflegeversicherung im Januar 1995 auch von den Pflegekassen genutzt.
Wir verstehen uns als modernes Dienstleistungsunternehmen mit bedarfsgerechtem Beratungsservice. Im Mittelpunkt hierbei stehen unser gutachterliches Know-how und unsere qualifizierte Beratungsleistung zur Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Gesundheit der gesetzlich versicherten Menschen.
Interessenwahrer der Solidargemeinschaft im System der gesetzlichen Krankenversicherung
Der Medizinische Dienst hat die Aufgabe, Interessenwahrer der Solidargemeinschaft im System der gesetzlichen Krankenversicherung zu sein.
Das bedeutet im Einzelnen:
den Anspruch jeder/s Versicherten auf ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche medizinische Versorgung nach dem Maß des Notwendigen zu wahren
- sozialmedizinischen Sachverstand bei der aktiven Mitgestaltung des Gesundheitswesens einzubringen
- von Leistungsanbietern unabhängige und neutrale Beratung und Begutachtung vorzunehmen
- als sozialmedizinischer Beratungs- und Begutachtungsdienst der westfälisch-lippischen Kranken- und Pflegekassen zu wirken
- bei der Begutachtung im Einzelfall
- bei der Beratung der Kranken- und Pflegekassen in Grundsatzfragen
- auf Landesebene als eigenständige, von den Krankenkassen gemeinsam getragene Arbeitsgemeinschaft zu wirken.
Der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe hat seinen Sitz in Münster und ist mit 24 Niederlassungen (Begutachtungs- und Beratungsstellen) in drei Bezirken vertreten.
Für spezielle Aufgaben, wie beispielsweise die sozialmedizinische Beratung der Kranken- und Pflegekassen in grundsätzlichen Fragen, wurden Fachreferate gebildet, über deren Leistungsspektrum Sie sich hier informieren können (hier klicken, interner Link).
Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Westfalen-Lippe
Wie es das MDK-Reformgesetz vorsieht, gehören dem Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Westfalen-Lippe nun Patientinnen/Patienten-, Betroffenen- und Berufsvertreterinnen und -vertreter dem Verwaltungsrat an. Die Patientinnen- und Patienten- sowie die Betroffenenvertreterinnen und -vertreter waren aber in Form eines Beirates auch zu Zeiten des MDK Westfalen-Lippe Teil des Verwaltungsrates.
Der neue Verwaltungsrat besteht regelhaft aus 23 Mitgliedern. Petra Rahmann und Ralf Kuhnert wurden zu Vorsitzenden des Gremiums gewählt.
Die weiteren Verwaltungsratsmitglieder:
- Helga Eberhardt
- Yvonne Filor-Knapwerth
- Daniel Fissenewert
- Martin Franke
- Beanka Ganser
- Dr. med. Johannes Albert Gehle
- Anja van den Heuvel
- Matthias Hirsch
- Sabrina Moskei
- Stefan Palmowski
- Dr. Birgit Rothenberg
- Helmut Schneider
- Michael Scholle
- Regina Selhorst
- Christian Struwe
- Annette Wacker-Diehl
- Angelika Wächter-Turgay
- Bernhard Wesbuer