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plastisch chirurgischer bereich

Plastisch-chirurgischer Bereich

Plastisch-chirurgische Fragestellungen

Die Begutachtung von Anträgen, die eine Veränderung der Körperform zur Folge haben, leiten sich aus dem §275 Abs. 1 SGB V ab. Die zentrale gutachterliche Fragestellung ist dabei, in wie weit krankheitswertige Beschwerden vorliegen und deren konservative Behandlungsalternativen ausgeschöpft wurden.

Begutachtungsaufträge zu plastisch-chirurgischen Eingriffen beziehen sich auf die Fachgebiete der Augenheilkunde und Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, der bariatrischen -/postbariatrischen Chirurgie sowie auf den Bereich der Senologie (Brustheilkunde).

Die Begutachtung plastisch-chirurgischer Fragestellungen erfolgt im Medizinischen Dienst Westfalen-Lippe durch qualifizierte und regelmäßig fortgebildete Schwerpunktgutachterinnen und Schwerpunktgutachter.

In Abhängigkeit von der konkreten Fragestellung und der jeweiligen Komplexität des Einzelfalls werden die Aufträge sowohl nach Aktenlage, als auch in einer persönlichen Begutachtung bearbeitet. Die Termine für eine persönliche Begutachtung werden durch den Medizinischen Dienst Westfalen-Lippe festgelegt und der zuständigen Krankenkasse schriftlich mitgeteilt, um die Versicherte bzw. den Versicherten einzuladen.

Auf der rechten Seite stellen wir Ihnen für jeden einzelnen plastisch-chirurgischen Bereich eine Checkliste zum Download zur Verfügung. Die Checklisten geben Ihnen einen detaillierten Überblick über die für eine strukturierte, fallabschließende Begutachtung erforderlichen Unterlagen in den unterschiedlichen Begutachtungsfeldern.

 

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