„Die Zahl der Pflegebedürftigen wird in den nächsten Jahren noch einmal deutlich ansteigen. Damit dauerhaft eine zeitnahe Pflegebegutachtung sichergestellt werden kann, müssen jetzt die Weichen richtig gestellt werden“, sagt Dr. Martin Rieger, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Westfalen-Lippe. „Wir brauchen neben dem Haubesuch flexible Begutachtungsformate wie z. B. das Telefoninterview.“
Wer einen Pflegegrad beantragt, zu dem kommt der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe. Speziell geschulte Pflegefachkräfte führen dann eine Pflegebegutachtung durch. Für die Pflegekassen ist dieses Gutachten die Grundlage für die Gewährung eines bestimmten Pflegegrades.
In einer älter werdenden Gesellschaft nimmt auch die Zahl der Pflegebedürftigen zu. Mit der Pflegereform wurde zudem im Jahr 2017 das System der drei Pflegestufen zugunsten einer deutlichen Differenzierung mit 5 Pflegegraden verändert. Ziel war es, den Pflegebedürftigen in ihrer Situation gerechter zu werden. „Ein Nebeneffekt ist aber, dass dies automatisch auch zu mehr Höherstufungsanträgen führt“, erklärt Dr. Martin Rieger. Seit der Reform 2017 hat sich ihre Zahl von 62.334 auf 136.627 in Westfalen-Lippe mehr als verdoppelt.
Für die Zukunft wird laut Barmer-Pflegereport mit einer weiteren Zunahme auf bis zu 6 Millionen Pflegebedürftige im Jahr 2030 gerechnet. „Wir gehen davon aus, dass damit auch die Zahl der Anträge auf Pflegeleistungen weiter kräftig ansteigt“, so der Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Westfalen-Lippe.
Während der Corona-Pandemie stellte der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe die Pflegebegutachtung vom Hausbesuch auf eine telefonische Begutachtung um. „So konnten wir auch während der Zeit der Kontaktbeschränkungen sicherstellen, dass die Versicherten die ihnen zustehenden Leistungen erhielten“, erklärt Dr. Martin Rieger. Die Versicherten sind mit beiden Begutachtungsformen sehr zufrieden, wie die jüngste Versichertenbefragung in Westfalen-Lippe belegt: 94 Prozent der Befragten waren sowohl mit der häuslichen als auch mit der telefonischen Begutachtung zufrieden.
Für den Medizinischen Dienst Westfalen-Lippe hat sich diese neue Form der Pflegebegutachtung besonders bei den Höherstufungsanträgen bewährt. Sie hat außerdem den Nebeneffekt, dass durch Wegfall von Fahrtstrecken mehr Pflegebegutachtungen durchgeführt werden können. „So konnten wir während der Pandemie den starken Anstieg der Anträge kompensieren“, so Rieger. Um die Pflegebegutachtung zukunftssicher zu machen, will der Medizinische Dienst neben der telefonischen Pflegebegutachtung auch weitere digitale Formen der Pflegebegutachtung entwickeln. Dafür seien allerdings Gesetzesänderungen notwendig, die diesen Einsatz erlauben, so Dr. Martin Rieger. Noch für dieses Jahr ist ein Gesetz zur Pflegereform geplant. Der Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Westfalen-Lippe hofft, dass dort die Möglichkeit zur regelhaften telefonischen Begutachtung bei Höherstufungsanträgen eingeräumt wird.