In der StrOPS-Richtlinie 2025 und ihren Anlagen wurden lediglich geringfügige redaktionelle Anpassungen vorgenommen, die sich aufgrund der jährlichen Aktualisierung des durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegebenen Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) ergeben haben.
Die StrOPS-Richtlinie 2025 wurde für einen Übergangszeitraum erlassen, da sie Mitte 2025 durch eine Richtlinie abgelöst werden wird, in der sowohl die OPS-Strukturprüfungen als auch die neuen Leistungsgruppenprüfungen nach dem KHVVG geregelt sind (sogenannte LOPS-Richtlinie). Ziel der LOPS-Richtlinie ist es, Strukturprüfungen und Leistungsgruppenprüfungen miteinander zu verzahnen und für die Krankenhäuser aufwandsarm und digital zu gestalten. In dieser neuen Richtlinie werden die insbesondere in § 275a SGB V vorgesehenen Änderungen zum Prüfverfahren (unter anderem verbindliche Verwendung von Nachweisen aus anderen Prüfungen sowie zur Digitalisierung des Verfahrens) vollständig berücksichtigt und umgesetzt. Der Medizinische Dienst Bund schafft damit die Grundlagen für die Verzahnung der bisherigen StrOPS-Prüfungen mit den zukünftigen Prüfungen der Qualitätskriterien der Leistungsgruppen gemäß der LOPS-RL.
Anträge für Strukturprüfungen nach der StrOPS-RL 2025 stellen Krankenhäuser bei dem Medizinischen Dienst des jeweiligen Bundeslandes oder Landesteils, in dem sich der Standort des Krankenhauses befindet. Hier geht es zu unserer Seite der Krankenhaus-Strukturprüfung.
Im Vergleich zur StrOPS-Richtlinie 2024 erfolgten in der StrOPS-Richtlinie 2025 redaktionelle Anpassungen. Inhaltliche Änderungen an Strukturmerkmalen gab es nicht.
Die LOPS-Richtlinie hat der Medizinische Dienst Bund bis spätestens 12. Juni 2025 zu erlassen. Sie ist anschließend vom Bundesministerium für Gesundheit zu genehmigen.
Um eine aufwandsarme Prüfung zu gewährleisten, möchten wir mit Ihnen als Krankenhäuser in Kontakt bleiben und bieten eine Informationsveranstaltung für Krankenhäuser am 18.02.2025 von 13-15 Uhr als Videokonferenz an. Krankenhäuser in Westfalen-Lippe werden vom Fachreferat Krankenhaus des Medizinischen Dienstes eine Einladung erhalten.