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Olaf Plotke | Kategorien Meldungen Medizinischer Dienst Westfalen-Lippe |

Pflegebedürftige entlasten, nicht zusätzlich unter Druck setzen

Es ging um die Ausgestaltung der Pflegebegutachtung und um die Krankenhausreform: Der CDU-Bundestagsabgeordnete für den Kreis Siegen-Wittgenstein, Volkmar Klein, und der Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Westfalen-Lippe, Dr. Martin Rieger, trafen sich jetzt zu einem offenen Aus-tausch.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Volkmar Klein besuchte den Medizinischen Dienst.
Bild: Der Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Westfalen-Lippe, Dr. Martin Rieger, empfing den CDU-Bundestagsabgeordneten Volkmar Klein zusammen mit Björn Kopelke, Claudia Schwung, Claudia Abel und Dr. Klaus Pothmann vom Team des Medizinischen Dienstes in Kreuztal (v.l.).

Dr. Rieger empfing den Abgeordneten in der lokalen Begutachtungs- und Beratungsstelle des Medizinischen Dienstes in Kreuztal. Nach einer Führung ging es im Gespräch um die Rolle und Aufgaben des Medizinischen Diensten für die Gesundheitsversorgung der Menschen in der Region.

Das jüngst verabschiedete Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) stelle wichtige Weichen für die Zukunftsfähigkeit der Pflegebegutachtung, unterstrich Dr. Martin Rieger. Er erklärte aber auch, dass die darin enthaltene Fristenregelung für die Versicherten noch zu einem großen Problem werden könnte. Hintergrund ist, dass bei Terminverschiebungen durch den Versicherten keine Mindestfrist für eine erneute Begutachtung beginnt, sondern es nur zu einer Unterbrechung komme. Rieger: „Was auf den ersten Blick im Sinne der Versicherten erscheint, setzt sie jedoch massiv unter Druck, weil nach einer Terminverschiebung nur wenige Tage bleiben, um mit Pflegeperson und Angehörigen den neuen Begutachtungstermin zu koordinieren.“ Der Bundestagsabgeordnete Volkmar Klein versprach, diesen Punkt mit in die Beratungen nach Berlin zu nehmen: „Wir sollten eine belastende Situation für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nicht noch zusätzlich verkomplizieren. Hier ist eine Vereinfachung und Flexibilisierung im Sinne der Versicherten nötig.“

Auch die anstehende Krankenhausreform war Thema des Treffens. Nach der Einigung von Bund und Ländern werden die Medizinischen Dienste künftig für die Überprüfung der Qualitätsstandards der Krankenhäuser zuständig sein. „Die Medizinischen Dienste sind erfahrene und neutrale Partner bei der Krankenhausbegutachtung“, erklärte Dr. Martin Rieger. Die Medizinischen Dienste führen bereits jetzt Überprüfungen der vorgehaltenen Strukturen, der Abrechnungen und der Qualität durch. „Die Krankenhausreform soll die Versorgungssicherheit der Menschen gewährleisten“, so der CDU-Bundestagsabgeordnete Volkmar Klein. „Besonders im ländlichen Raum sind die Bürgerinnen und Bürger darauf angewiesen, dass eine funktionierende und qualitativ hochwertige Krankenhausstruktur vorgehalten wird. Den Medizinischen Dienst sehen wir als wichtige Institution, die mit ihrer unabhängigen Begutachtungskompetenz dazu beiträgt, diese Qualität vor Ort zu sichern.“

 

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