Wenn Versicherte den Verdacht hegen, nicht korrekt behandelt worden zu sein, können sie über ihre Krankenkasse den Medizinischen Dienst als unabhängigen Experten einschalten. Hier befasst sich ein eigenes Fachreferat mit der Beurteilung der jeweiligen Behandlung.
Chirurgen und Orthopäden werden am häufigsten mit Behandlungsfehlervorwürfen konfrontiert (39 Prozent). Die anderen Fachgebiete waren deutlich seltener dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers ausgesetzt: 15 Prozent der Vorwürfe richteten sich gegen eine zahnärztliche Behandlung, 10 Prozent gegen eine Behandlung in der Gynäkologie einschließlich der Geburtshilfe und je 9 Prozent gegen eine internistische Behandlung bzw. eine neurochirurgische Behandlung.
Eine nicht fachgerechte pflegerische Versorgung im Pflegeheim oder im Krankenhaus wurde in 4 Prozent der Fälle vorgeworfen.
Im Rahmen ambulanter Behandlungen wurde seltener ein Behandlungsfehler vermutet (32 Prozent) als im Zusammenhang mit stationären Behandlungen (68 Prozent).
„In Anbetracht der jährlich etwa je 20 Millionen Patienten, die bundesweit in Kliniken stationär und ambulant behandelt werden sowie der um ein vielfaches höheren ambulanten Behandlungen in Arztpraxen ist ein Behandlungsfehler ein sehr seltenes Ereignis“, sagt Dr. Barbara Mayer, Leiterin des Fachreferats Behandlungsfehler beim Medizinischen Dienst Westfalen-Lippe.