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Olaf Plotke | Kategorien Meldungen Medizinischer Dienst Westfalen-Lippe |

Medizinischer Dienst als Partner bei Klärung von Behandlungsfehlervorwürfen

724 Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern hat der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe im Jahr 2023 erstellt. In gut 15 Prozent der Fälle bestätigte sich der Verdacht der Versicherten. Von diesen 110 Behandlungsfehlern entstand in 83 Fällen auch tatsächlich ein Schaden. Das geht aus der Auswertung der aktuellen Behandlungsfehlerstatistik hervor, die der Medizinische Dienst jetzt veröffentlichte.

Behandlungsfehlerstatistik

Wenn Versicherte den Verdacht hegen, nicht korrekt behandelt worden zu sein, können sie über ihre Krankenkasse den Medizinischen Dienst als unabhängigen Experten einschalten. Hier befasst sich ein eigenes Fachreferat mit der Beurteilung der jeweiligen Behandlung.

Chirurgen und Orthopäden werden am häufigsten mit Behandlungsfehlervorwürfen konfrontiert (39 Prozent). Die anderen Fachgebiete waren deutlich seltener dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers ausgesetzt: 15 Prozent der Vorwürfe richteten sich gegen eine zahnärztliche Behandlung, 10 Prozent gegen eine Behandlung in der Gynäkologie einschließlich der Geburtshilfe und je 9 Prozent gegen eine internistische Behandlung bzw. eine neurochirurgische Behandlung.

Eine nicht fachgerechte pflegerische Versorgung im Pflegeheim oder im Krankenhaus wurde in 4 Prozent der Fälle vorgeworfen.

Im Rahmen ambulanter Behandlungen wurde seltener ein Behandlungsfehler vermutet (32 Prozent) als im Zusammenhang mit stationären Behandlungen (68 Prozent).

„In Anbetracht der jährlich etwa je 20 Millionen Patienten, die bundesweit in Kliniken stationär und ambulant behandelt werden sowie der um ein vielfaches höheren ambulanten Behandlungen in Arztpraxen ist ein Behandlungsfehler ein sehr seltenes Ereignis“, sagt Dr. Barbara Mayer, Leiterin des Fachreferats Behandlungsfehler beim Medizinischen Dienst Westfalen-Lippe.

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