Die Pflegebegutachtung fand in den letzten Monaten regelhaft im Rahmen einer strukturierten telefongestützten Begutachtung statt. „Die Maßnahme hat sichergestellt, dass die Versicherten Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Allerdings ist das strukturierte Telefongespräch nur eine vorübergehende Lösung und kann die persönliche Pflegebegutachtung nicht dauerhaft ersetzen“, erklärt Dr. Martin Rieger, Geschäftsführer des MDK Westfalen-Lippe.
Dennoch wird die Begutachtung mittels strukturiertem Telefongespräch auch in Zukunft möglich sein, wenn individuelle oder regionale Gegebenheiten im Zuge der Coronapandemie eine persönliche Begutachtung nicht zulassen.
Der Gesetzgeber hatte die Qualitätsprüfungen bis zum 1. Oktober 2020 ausgesetzt und die telefongestützte Begutachtung ermöglicht. Der MDK Westfalen-Lippe nutzte die Zeit, Konzepte für eine persönliche Pflegebegutachtung unter Pandemiebedingungen zu entwickeln. Künftig werden alle Gutachterinnen und Gutachter sowie die Versicherten und ihre Begleiter bei einer Begutachtung je einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen und nach Möglichkeit einen Abstand von 1,5 Metern einhalten. Regelmäßiges gründliches Händedesinfizieren ist Pflicht. Der MDK Westfalen-Lippe wird Versicherte außerdem im Einladungsschreiben auf weitere Schutzmaßnahmen hinweisen. Kurz vor dem eigentlichen Begutachtungstermin wird der MDK die Versicherten zusätzlich noch einmal anrufen, um aktuelle Infektionshinweise zu erfragen.
Auch die Qualitätsprüfungen in den Pflegeeinrichtungen in Westfalen-Lippe beginnen mit dem 1. Oktober wieder. Die Gutachterinnen und Gutachter werden sich dabei streng an die Sicherheitskonzepte der jeweiligen Einrichtung sowie an das Hygienekonzept des MDK Westfalen-Lippe halten.
Für Fragen rund um die Begutachtung unter Corona-Bedingungen steht die Informationshotline des MDK Westfalen-Lippe unter der Rufnummer 0231/9069-212 von montags bis donnerstags von jeweils 8 bis 16.30 Uhr und freitags von 8 bis 15.30 Uhr zur Verfügung.