GKV-Spitzenverband und Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen empfehlen in Übereinstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit bis zum 15. Januar 2021 regelhaft
- keine Pflegebegutachtungen im häuslichen Umfeld nach § 18 SGB XI und stattdessen eine Begutachtung auf Basis von vorliegenden Informationen (schriftliche Unterlagen) und eines strukturierten Telefoninterviews und
- keine Regelprüfungen (Qualitätsprüfungen nach § 114 SGB XI) in Pflegeeinrichtungen
durchzuführen.