Er betonte, dass mit dem Gesetz die Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes eindrucksvoll unterstrichen würde. „Unsere fachliche Unabhängigkeit war aber auch vorher schon festgeschrieben“, erklärte er. Rieger widmete sich in seinem Vortrag aber vor allem den anstehenden Strukturprüfungen. Erstmals würden damit Krankenhäuser selbst zu Auftraggebern des Medizinischen Dienstes.
Die Gutachterinnen und Gutachter des MDK werden künftig regelmäßig prüfen, ob ein Krankenhaus die erforderlichen Strukturvoraussetzungen einer Komplexbehandlung erfüllt. Ab 2021 dürfen Kliniken Leistungen, die über OPS-Komplexkodes dokumentiert werden, nur dann abrechnen, wenn der Medizinische Dienst zuvor eine Strukturprüfung durchgeführt und bescheinigt hat, dass das Krankenhaus die vorgeschriebenen Strukturmerkmale einhält. In der Bescheinigung, die der MDK ausstellt und die das Krankenhaus im Rahmen der Budgetvereinbarung den Krankenkassen zu übermitteln hat, wird festgehalten, für welchen Zeitraum die Bescheinigung gilt. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss eine neue Strukturprüfung erfolgen.
Der Kongress „Gesundheitswirtschaft managen“ ist eine wichtige Plattform geworden, auf der sich Entscheider aus dem ganzen deutschen Gesundheitswesen, speziell aber aus dem Krankenhaussektor, miteinander austauschen. Veranstalter des Kongresses sind Dr. Daisy Hünefeld, Vorstand der St. Franziskus-Stiftung Münster, Prof. Dr. Peter Wigge, Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht Rechtsanwälte Wigge, und Dr. Christian Heitmann, Partner und Leiter des Geschäftsbereichs Unternehmensberatung der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft Curacon.