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Olaf Plotke | Aktuelle Meldung | Münster |

MDK-Bilanz 2017: Zahl der Erstgutachten

Der MDK Westfalen-Lippe hat im vergangenen Jahr knapp 210.000 Begutachtungen durchgeführt, gut 27 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Erstgutachten machen davon mit 133.204 den größten Anteil aus.

Bild: Dr. Ulrich Heine

Der MDK Westfalen-Lippe hat im vergangenen Jahr knapp 210.000 Begutachtungen durchgeführt, gut 27 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Erstgutachten machen davon mit 133.204 den größten Anteil aus. Sie sind durch die Anfang des vergangenen Jahres in Kraft getretene Pflegereform um 44 Prozent angestiegen. „Das Jahr 2017 war für den MDK Westfalen-Lippe eine besondere Herausforderung“, sagt Geschäftsführer Dr. Ulrich Heine. „Denn mit der Einführung des neuen Pflegebegriffs war auch ein ganz neues Begutachtungsverfahren verbunden.“

Neben der Einteilung in fünf Pflegegrade statt in drei Pflegestufen wurde der Fokus in der Begutachtung weg vom Hilfebedarf in Minuten hin zum Grad der Selbstständigkeit geändert, die nun differenziert nach Fähigkeiten erfasst wird. „Damit wurde in der Pflegeversicherung ein echter Paradigmenwechsel vollzogen: Die umstrittene ‚Minutenzählerei‘ hat ein Ende, jetzt steht die Erfassung des Grades der Selbstständigkeit mit seinem tatsächlichen Unterstützungsbedarf im Mittelpunkt“, erklärt Dr. Ulrich Heine.

Anfang des vergangenen Jahres waren die Zahl der Begutachtungsaufträge beim MDK Westfalen-Lippe um mehr als 30 Prozent angestiegen. Und auch nach einem Jahr verbleiben die Aufträge weiter auf einem höheren Niveau als im Vorjahr. Dr. Heine: „Damit haben wir gerechnet, da mit der Pflegereform nun mehr Menschen früher Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung erhalten.“ Besonders dementiell bedingte Einschränkungen der Selbstständigkeit werden im neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff nun besser berücksichtigt.

Der Großteil der im vergangenen Jahr in Westfalen-Lippe erstmals begutachteten Versicherten erhielt den Pflegegrad 2 (34,1 Prozent). In den Pflegegrad 1 wurden 25,6 Prozent, in den Pflegegrad 3 wurden 14,1 Prozent eingestuft. Auf den Pflegegrad 4 entfielen 4,5 Prozent und 1,9 Prozent auf den Pflegegrad 5. Als nicht pflegebedürftig wurden 19,8 Prozent der begutachteten Versicherten eingestuft.

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