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Olaf Plotke | Kategorien Meldungen Medizinischer Dienst Westfalen-Lippe | Westfalen-Lippe |

Cannabis in der Medizin bleibt kontrovers

Der Einsatz von Cannabis als Medikament bleibt ein kontroverses Thema. Das wurde jetzt beim 17. Dis-kussionsforum der Sozialmedizinischen Expertengruppe 6 (SEG 6) „Arzneimittelversorgung“ der Gemein-schaft der Medizinischen Dienste einmal mehr deutlich. Rund 200 Expertinnen und Experten aus Medi-zin, Pharmaindustrie, von Krankenkassen und Sozialgerichten waren nach Dortmund gekommen, um den aktuellen Stand der Forschung zu hören und zu debattieren.

Referenten des SEG 6-Diskussionsforums: Dr. Thorsten Opitz, Prof. Dr. Gerhard Kurlemann, Dr. Peter Dinse, Prof. Dr. Matthias Karst, Dr. Martin Rieger, Diana Schmidt, Dr. Andreas Rhode, Dr. Peter Cremer-Schaeffer und Prof. Dr. Sven Gottschling.
Bild: Referenten des SEG 6-Diskussionsforums: (v.l.) Dr. Thorsten Opitz, Prof. Dr. Gerhard Kurlemann, Dr. Peter Dinse, Prof. Dr. Matthias Karst, Dr. Martin Rieger, Diana Schmidt, Dr. Andreas Rhode, Dr. Peter Cremer-Schaeffer und Prof. Dr. Sven Gottschling.

Bereits der Einführungsvortrag von Dr. Thorsten Opitz vom Medizinischen Dienst Bayern führte zu ausführlichen Diskussionen im Auditorium. Er führte u.a. aus, dass die Versorgung mit Cannabis einen Systembruch darstellt. Die Zugangsvoraussetzungen sind mit dem Vorliegen einer schwerwiegenden Erkrankung, der begründeten Einschätzung des Vertragsarztes sowie der nicht ganz entfernt liegenden Aussicht auf eine spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf niedrig gesetzt worden. Der Medizinische Dienst nimmt lediglich eine Plausibilitätsprüfung zu den Therapiealternativen vor. Was aber eine nicht entfernt liegende Aussicht auf eine spürbar positive Einwirkung bedeutet, das wurde kontrovers diskutiert.

Dr. Peter Cremer-Schaeffer als Leiter der Bundesopiumstelle stellte die Ergebnisse der Begleiterhebung vor. Er stellte klar: Die Erhebungsdaten ersetzen keine Studien, die Rücklaufquoten in der Begleiterhebung waren gering. Es würden sich jedoch Rückschlüsse auf Anwendungsgebiete und die sichere Anwendung von Cannabisarzneimittel ergeben. Bei zwei Dritteln der Behandelten hätten sich Symptomverbesserungen gezeigt. Wer Blüten konsumiert ist tendenziell jünger und männlich. Er forderte Studien mit Cannabisarzneimitteln. Das Ziel müsse eine Zulassung von Fertigarzneimitteln bleiben.

Die Erwartungen der Medizin wurden über Prof. Dr. Matthias Karst für die Schmerzttherapie, Prof. Dr. Sven Gottschling für die Palliativmedizin, Prof. Dr. Gerhard Kurlemann für neuropädiatrische Krankheitsbilder und Prof. Dr. Kirsten R. Müller-Vahl für psychische Erkrankungen geschildert. Dabei wurden von allen Expertinnen und Experten Anwendungsgebiete herausgestellt, in denen der Einsatz von Cannabisprodukten sinnvoll sei. Cannabis wirke vor allem bei Personen mit chronischen Stress-Symptomen. An Cannabinoide solle in der Palliativversorgung früher gedacht werden. Über Prof. Kurlemann wurde vorgestellt, dass es bei zwei seltenen kindlichen Epilepsieformen Zulassungen für ein Cannabismedikament gibt. Die Erlangung der Zulassung sei entsprechend möglich. Es gibt jedoch viele kindliche Epilepsieformen, die nicht unter diese Regelung fallen und für die eine Versorgung notwendig ist.

Die stv. Abteilungsleiterin der Rechtsabteilung des G-BA, Diana Schmidt stellte noch einmal dar, dass man sich hier mit einem Systembruch in der Versorgung beschäftige. Damit stelle sich auch unweigerlich die Frage, welche Anforderungen an eine solche Sonderregelung gestellt würden. Es würden sich über den Systembruch auf Gefahren ergeben, dass beispielsweise gewünschte Zulassungen nicht mehr beantragt würden, weil hier nicht zugelassene Produkte zu Lasten der GKV zugelassen würden. Außerdem soll der G-BA unter den Vorgaben des SGV V die Versorgung ohne eine Nachweisgrundlage regeln.

In der anschließenden Podiumsdiskussion schilderte mit Florian Regano auch ein Patient, warum aus seiner Sicht eine Versorgung mit Cannabis ohne große Hürden notwendig und sinnvoll sei.

Den meisten Experten war wichtig, dass der Genehmigungsvorbehalt nicht länger bestand habe. Dieser nehme den Ärztinnen und Ärzten ihre Therapiefreiheit. Gleichzeitig müssten die verordneten Ärztinnen und Ärzte vor Regressen geschützt sein. Dies wiederum führte zum Widerspruch durch die anwesenden Kassenvertreter.

Dr. Andreas Rhode, Leiter der SEG 6, machte zum Abschluss der Podiumsdiskussion deutlich: „Notwendig sind mehr Zulassungen für Cannabisprodukte. Wenn in einem Anwendungsgebiet durch Studien eine Zulassung erreicht wird, dann ist das so. Wenn es in einem Anwendungsgebiet nicht klappt, dann ist das auch so. Dann kann es aber auch nicht Leistung sein.“ Dieser Haltung konnten sich die beiden Vertreter der Krankenkassen auf dem Podium anschließen.

Dr. Rhode machte auch noch einmal deutlich, dass die Therapiefreiheit der Ärztinnen und Ärzte durch einen ablehnenden Kostenentscheid der Krankenkassen nicht eingeschränkt werden. Die Ärztinnen und Ärzte dürfen dann sehr wohl Cannabis verordnen, aber eben nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung.

 

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