Gemäß Richtlinie hat der Medizinische Dienst (MD) die Aufgabe, die Einhaltung der Qualitätsanforderungen nach den §§ 135b und 136 bis 136c SGB V sowie die Richtigkeit der Dokumentation der Krankenhäuser im Rahmen der externen stationären Qualitätssicherung zu kontrollieren.
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