Die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes untersuchen die von den Versicherten vermuteten Behandlungsfehler mit großer Sorgfalt und klären dabei zwei Fragen: 1. ob ein Behandlungsfehler vorliegt und 2. ob ein Zusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem eingetretenen Schaden besteht. Die Zahl der vermuteten Behandlungsfehler ging von 1.180 in 2020 auf 888 in 2021 zurück. Dementsprechend niedriger fiel auch die Zahl der Behandlungsfehler mit Schaden aus: Sie sank von auf 158 (13,4 %) auf 102 (11,5 %).
Chirurgen und Orthopäden wurden am häufigsten mit Behandlungsfehlervorwürfen konfrontiert (43 %). Die anderen Fachgebiete waren deutlich seltener dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers ausgesetzt: 14 % der Vorwürfe richteten sich gegen eine zahnärztliche Behandlung, 10 % gegen eine internistische Behandlung, 9 % gegen eine Behandlung in der Gynäkologie einschließlich der Geburtshilfe und 7 % der Vorwürfe betrafen eine neurochirurgische Behandlung. Im Rahmen ambulanter Behandlungen wurde seltener ein Behandlungsfehler vermutet (35 %) als im Zusammenhang mit stationären Behandlungen (65 %).
„Mit der kompetenten Klärung von Fragen zu Behandlungsfehlern leistet der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe einen wichtigen Beitrag zur Patientensicherheit und Transparenz“, erklärt Dr. Martin Rieger, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Westfalen-Lippe. „Für die Versicherten ist dies eine wertvolle Unterstützung, auf die sie sich verlassen können.“