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Olaf Plotke | Kategorien Meldungen Medizinischer Dienst Westfalen-Lippe |

Behandlungsfehler: Medizinischer Dienst hilft Versicherten

Der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe ist für die Versicherten auch bei einem vermuteten Behandlungsfehler ein wichtiger Partner. 757 Behandlungsfehlervorwürfe untersuchten seine ärztlichen Gutachterinnen und Gutachter im vergangenen Jahr. 82 Mal erwies sich der Vorwurf als berechtigt (11 Prozent), in 68 Fällen war auch ein Gesundheitsschaden zu beklagen.

757 Vorwürfen von Behandlungsfehlern ging der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe im Jahr 2022 nach.

Die Mehrzahl der Behandlungsfehlervorwürfe betraf Chirurgen und Orthopäden (44 Prozent). Die anderen Fachgebiete waren deutlich seltener dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers ausgesetzt: 10 Prozent der Vorwürfe richteten sich gegen eine zahnärztliche Behandlung, 9 Prozent gegen eine Behandlung in der Gynäkologie einschließlich der Geburtshilfe und je 8 Prozent gegen eine internistische Behandlung bzw. eine neurochirurgische Behandlung.

Im Rahmen der stationären Behandlung wurde mehr als doppelt so häufig (71 Prozent) ein Behandlungsfehler vermutet als bei ambulanten Behandlungen (29 Prozent).

In Anbetracht der jährlich etwa je 20 Millionen Patienten, die bundesweit in Kliniken stationär und ambulant behandelt werden sowie der um ein vielfaches höheren ambulanten Behandlungen in Arztpraxen ist ein Behandlungsfehler in Westfalen-Lippe jedoch nach wie vor ein sehr seltenes Ereignis.

„Die Versicherten wissen, dass der Medizinische Dienst sie bei einem vermuteten Behandlungsfehler mit seiner unabhängigen Expertise gern unterstützt“, erklärt der Vorstandsvorsitzende Dr. Martin Rieger. „Das ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit der Patienten und für mehr Transparenz im Gesundheitssystem.“

 

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